Honorar (Stand 1.1.2026)
Bei klinisch-psychologischer Behandlung erfolgt die Abrechnung (Teilerstattung durch die Kasse seit 1.1.2024 möglich) in Einheiten zu 60 Minuten á 95€.
Ein "Sozialtarif" ist bei entsprechender sozialer Situation (Nachweis erforderlich) und nach Vereinbarung möglich. Diagnostik und Behandlung sollen für jeden leistbar sein.
Der Tarif für kognitives Training (Einzelperson, Gruppe) sowie Testtraining (beispielsweise zur Vorbereitung auf Prüfungen oder Auswahlverfahren) erfolgt nach Vereinbarung.
Für eine Einheit Supervision (Einzelperson) werden 125€ Honorar gestellt. Der Gruppentarif erfolgen nach Vereinbarung.
Terminabsage: Wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann, wird darum gebeten, diesen spätestens 48 Stunden davor abzusagen, da ansonsten ein Ausfallshonorar berechnet werden muss.
Für klinisch psychologische Diagnostik wird in Einheiten (EH) zu 50 Minuten abgerechnet. Die Kosten für die erste Einheit betragen 190€ (inklusive Bereitstellung, Auswertung und Befundschreibung). Alle weiteren erforderlichen Einheiten werden mit 95€ verrechnet. Die Gesamtzahl ergibt sich je nach erforderlicher Dauer der Durchführung (abhängig von der diagnostischen Fragestellung). Die Ergebnisbesprechung ist inkludiert.
Rechenbeispiel: 2 EH Diagnostik (= 100 Minuten) kommen damit auf 285€ (190€ für die erste Einheit + 95€ für die zusätzliche Einheit).
Aufgrund meines Wahlpsychologenstatus kann bei klinisch-psychologischer Diagnostik bis zu 80% des Kassentarifs bei der jeweiligen Kasse rückerstattet werden. Informationen über die Voraussetzungen (Zuweisung) finden Sie auf der Homepage Ihres Sozialversicherungsträgers.
Zahlungsmöglichkeiten: Bar oder Bankomatkasse; Überweisung nur für Institutionen.